Kanzlei für Wirtschafts- und Immobilienrecht

WILTS KEYSER ist eine auf wirtschafts- und immobilienrechtliche Beratung und Prozessführung spezialisierte Kanzlei mit Standorten in Hamburg, Schwerin und Berlin

Unsere Mandanten sind private und öffentliche Unternehmen, Unternehmer, Gründer, Freiberufler und die öffentliche Hand. In insolvenzrechtlichen Fragestellungen gehören auch Insolvenzverwalter sowie Sozialversicherungsträger und Versorgungsunternehmen zu unseren regelmäßigen Mandanten.

Wir arbeiten fallbezogen mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten zusammen, die ihre Schwerpunkte in Bereichen haben, die wir nicht abdecken. Wir verfügen dazu über ein eigenes fachliches Netzwerk. Häufig arbeiten wir mit den langjährigen Beratern unserer Mandanten zusammen, die wir mit unserer Expertise ergänzen.

RECHTSANWÄLTE

John Wilts, LL.M.

Fachanwalt für Handels-
und Gesellschaftsrecht

John Wilts hat an den Universitäten Hamburg und Freiburg im Breisgau studiert. Sein Referendariat absolvierte er am Oberlandesgericht Karlsruhe. Das zweite Staatsexamen legte John Wilts 2002 in Stuttgart ab und wurde im selben Jahr in Berlin zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.

Berufsbegleitend absolvierte John Wilts 2004/2005 einen einjährigen Kurs im Steuerrecht in Berlin und machte in den Jahren 2006/2007 eine Ausbildung zum Executive Master im Vermögensrecht („LL.M.“) an der Privaten Universität Liechtenstein mit fachlichen Schwerpunkten im Gesellschafts-, Steuer-, und Erbrecht des deutschsprachigen und anglo-amerikanischen Rechtsraum. Seit September 2018 ist John Wilts Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

Von Juni 2002 bis November 2012 war John Wilts für die überregionale Sozietät Brinkmann & Partner, zunächst in Berlin, seit 2005 in Berlin und Hamburg beratend und forensisch tätig. Im Dezember 2012 gründete Rechtsanwalt Wilts seine eigene Kanzlei, die zum 01.01.2022 in die WILTS KEYSER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB eingebracht wurde.

John Wilts berät schwerpunktmäßig im Handels- und Gesellschaftsrecht, im Insolvenzrecht, den sich damit überschneidenden Fällen des Immobilienrechts und im Erbrecht.

John Wilts spricht Deutsch und Englisch.

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Felix Keyser

Fachanwalt für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht

Felix Keyser hat von 1991 bis 1996 an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen studiert. Nach seinem Referendariat in Schwerin und East London/Südafrika (1996 bis 1998) war er Justiziar der TLG Treuhand Liegenschaftsgesellschaft in Schwerin. Von 2000 bis 2012 war Felix Keyser Rechtsanwalt in der überregionalen Sozietät Brinkmann & Partner und von 2013 bis 2021 bei GÖRG. Seit 2009 ist er Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

2022 hat er mit John Wilts LL.M. die WILTS KEYSER Rechtsanwälte gegründet.

Felix Keyser berät schwerpunktmäßig im Immobilienrecht und in komplexen Vertragsgestaltungen. Er ist ein erfahrener Prozessanwalt.

Felix Keyser spricht Deutsch und Englisch.

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BERATUNGSPROFIL

Wir beraten bei der Unternehmensgründung, dem Erwerb bzw. der Veräußerung von Unternehmen (Asset-deal/Share-deal) sowie der Beteiligung an Unternehmen durch Teilnahme an Kapitalerhöhungen und mezzaninen Beteiligungsformen.

Wir beraten bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Gesellschaftern untereinander bzw. im Verhältnis zur Gesellschaft über die Ausrichtung und die Führung des Unternehmens sowie über wechselseitige Rechte vor und nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft (Gesellschafterstreit/Abfindung). Wir raten im Regelfall dazu, den Versuch zu unternehmen, ein vormals bestehendes Einvernehmen wieder herzustellen bzw. neu zu verhandeln. Gelingt dies nicht nehmen wir die Rechte unserer Mandanten auch gerichtlich konsequent wahr.

Schließlich prüfen wir die gesellschaftsrechtliche und insolvenzrechtliche Zulässigkeit des Leistungsverkehrs zwischen Gesellschaft und Gesellschafter und die Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführerhandelns. Wir übernehmen die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen der Gesellschaft gegen Geschäftsführer und Gesellschafter sowie von Gläubigern der Gesellschaft gegen die Gesellschaft und ihre Gesellschafter.

Wir beraten Unternehmen, Unternehmer und Freiberufler rund um Fragen der Krise und Insolvenz aus Sicht des Schuldners und des Gläubigers sowie der für die Verbindlichkeiten des Schuldners mithaftenden Personen.

Dies beinhaltet für Gläubiger die Beratung im Hinblick auf die bestmögliche Gestaltung und Absicherung bestehender Vertragsbeziehungen bei Insolvenz des Vertragspartners und die Durchsetzung bestehender Ansprüche im vorläufigen und eröffneten Insolvenzverfahren. Schuldner sowie Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Gesellschafter unterstützen wir bei der Prüfung, ob Insolvenzgründe und Insolvenzantragspflichten bestehen und leisten Hilfestellung zu gesetzeskonformem Handeln in Krisensituationen. Wir unterstützen bei der Identifizierung von Krisenursachen, der Aufstellung von Sanierungsplänen und der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen. Ist eine Sanierung außerhalb der Insolvenz nicht möglich, unterstützen wir bei der Vorbereitung des Insolvenzantrags sowie Anträgen auf Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren und begleiten durch die vorgenannten Verfahren.

Ein forensischer Schwerpunkt im insolvenzrechtlichen Bereich liegt in der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Insolvenzanfechtung (§§ 129 ff. InsO), Gläubigeranfechtung (AnfG) und Ansprüchen aus Geschäftsführerhaftung, Gesellschafterhaftung sowie der Haftung der kontrollverpflichteten Organe (Aufsichtsräte).

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung bei dem Erwerb von Unternehmen aus der Insolvenz.

Unsere Beratungsschwerpunkte im Immobilienwirtschaftsrecht sind die Vorbereitung und Durchführung des Kaufs/Verkaufs von Immobilien und alle Fragestellungen des Gewerberaummiet- und Pachtrechts. Institutionelle Vermieter beraten wir auch im Wohnungsmietrecht.

Auch Sonderimmobilien wie Hotels, Einkaufszentren, Windparks und Forschungseinrichtungen gehören mit ihren speziellen Nutzungs- und Abrechnungsprofilen sowie ihren unterschiedlichen gesellschaftsrechtlichen Strukturen zu unserem speziellen Beratungsfeld.

Wir beraten überdies in Bereichen wie bei vorweggenommener Erbfolge, Nießbrauchsrechten, Grundpfandrechten, Dienstbarkeiten und Teilungsversteigerungen.

Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts beraten wir WEG-Verwalter und Wohnungseigentümergemeinschaften in allen das Gemeinschaftseigentums betreffenden Fragen.

Wir beraten bei Fragen zum Handelsgeschäft, der Vertretung durch Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte und bei Fragen der Firmenfortführung durch Übernehmer des Handelsgeschäfts.

Ansprüche aus Handelsgeschäften setzen wir auch unter Inanspruchnahme der staatlichen Gerichte und Schiedsgerichte sowie den Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung konsequent durch bzw. wehren solche ab. Stets behalten wir im Auge, dass vergleichsweise Regelungen durchaus sinnvoll sein können, um die Prozess- und Vollstreckungsrisiken zu begrenzen.

Wir beraten und vertreten überwiegend Arbeitgeber, aber auch Arbeitnehmer im Zusammenhang mit Kündigungen, Befristungen, Abmahnungen, Versetzungen und Lohnfragen. Wir vertreten gerichtlich in allen Verfahren vor dem Arbeitsgericht, Bei einvernehmlicher Vertragsbeendigung beraten wir bei Erarbeitung und Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen zur adäquaten Berücksichtigung von Abfindungen, Sperrzeitproblemen, Zeugnissen, Urlaubsabgeltung sowie nachvertraglicher Wettbewerbsverbote.

Im Vorfeld von Kündigungen beraten wir unseren Mandanten, um Fehler und deren Folgeprobleme zu vermeiden. Müssen Kündigungen ausgesprochen werden, beraten wir den Arbeitgeber so, dass alle formalen Voraussetzungen eingehalten werden und der Kündigungsgrund richtig ermittelt und ausreichend und gerichtlich belastbar dokumentiert wird. Erforderlichenfalls erarbeiten wir zunächst Abmahnungen bzw. eine Sozialauswahl.

Wir gestalten, überarbeiten und prüfen Arbeitsverträge sowie Geschäftsführerverträge und erarbeiten die auf die konkrete Situation passende Ausgestaltung wie eine Befristung oder den seine gesellschaftsrechtliche Organstellung berücksichtigenden Anstellungsvertrag des Fremdgeschäftsführers.

KONTAKT & STANDORTE

Büro Hamburg

Paul-Nevermann-Platz 5
22765 Hamburg
T +49 (0) 40 298 120 78 0
F +49 (0)40 298 120 78 12
M info@wilts-keyser.de

Das Bürogebäude befindet sich direkt am Fern-, S- und Busbahnhof Hamburg-Altona. Parkmöglichkeiten befinden sich auf dem Parkplatz des Fernbahnhofs Altona sowie im Parkhaus Bahnhof-Altona am Paul-Nevermann-Platz 1, 22765 Hamburg.  Das Büro befindet sich im 17. Obergeschoß.

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Büro Schwerin

August-Bebel-Straße 4
19055 Schwerin
T +49 (0) 385 560 839 0
F +49 (0)385 560 839 11
M info@wilts-keyser.de

Das Büro liegt im historischen Zentrum zwischen Friedrichstraße und Körnerstraße. Parkmöglichkeiten bestehen hinter dem Haus (Klingel an Tordurchfahrt), in der Umgebung oder im Parkhaus („Schweriner Höfe“) in der Arsenalstraße.

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Büro Berlin

Goethestraße 85
10623 Berlin
T +49 (0) 30 397 433 11
F +49 (0)30 397 433 12
M info@wilts-keyser.de

Das Bürogebäude befindet sich zwischen Steinplatz und Knesebeckstraße, zwischen der S-Bahnhaltestelle Savignyplatz und der U-Bahnhaltestelle Ernst-Reuter-Platz und nahe zum Bahnhof Zoologischer Garten. Parkmöglichkeiten befinden sich in den umliegenden Straßen sowie im Parkhaus U-K-F in der Uhlandstraße 192, 10623 Berlin.

Das Büro befindet sich im 5. Obergeschoß. Es besteht eine Bürogemeinschaft mit den Rechtsanwälten Hilgers & Partner.

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